Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beach-Volleyball/Badminton:

Hallenordnung und Verhalten auf den Aussenfeldern


1. Die Beach-Volleyball- und Badminton Plätze sind schonend und pfleglich zu behandeln. Der einzelne Benutzer haftet der Sportmeile e.K. für alle Beschädigungen und Verunreinigungen der Baulichkeiten und Einrichtungsgegenstände. Schäden und Verunreinigungen sind dem am Empfang tätigen Mitarbeitern unverzüglich zu melden. 

2. Das Mitbringen von Tieren in den Hallenbereich  oder Aussenbereich ist nicht gestattet. 

3. Das Anbringen von Plakaten sowie die Auslage von Flyern, Prospekten usw. bedarf einer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung durch die Sportmeile Bonn e.K.

4. Fundsachen sind unverzüglich am Empfang abzuliefern. Für abhanden gekommene Gegenstände wird keine Haftung übernommen. 

5. Glasflaschen, Büchsen und sonstige Behälter dürfen nicht mit in den Hallenbereich oder die Outdoor Felder genommen werden. Eine Ausnahme stellen lediglich die über den Empfang zu beziehenden Plastikflaschen dar. 

6. Rauchen ist nur im Eingangsbereich und  auf der Terrasse  gestattet. 

7. Jeder Besucher und Benutzer der Halle  und den Outdoorfeldern hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Bei Verweisung eines Besuchers aus der Halle oder den Aussenfeldern wird ein eventuell erhobenes Eintrittsgeld nicht erstattet. Jegliche Ansprüche sind ausgeschlossen. 

8. Das Betreten der Beach- und Badmintonfelder erfolgt auf eigene Gefahr. Schulklassen und sonstigen Gruppen Jugendlicher ist das Betreten nur in Begleitung eines verantwortlichen Übungsleiters gestattet. Dieser hat als Erster die Halle zu betreten und darf sie als Letzter erst verlassen, nachdem er sich von der ordnungsgemäßen Aufräumung überzeugt hat. 

9. Die Sportmeile Bonn e.K. übernimmt keinerlei Haftung für Schäden irgendwelcher Art, die den Benutzern oder Besuchern aus der Benutzung der Halle erwachsen. 

10. Die Benutzer haften für Schäden an der Halle, den Aussenfeldern, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt. Eltern haften für ihre Kinder. 

11. Die Halle darf nur mit sauberem Schuhwerk betreten werden. 

12. Geräte und Einrichtungen der Halle dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden. 

13. Sämtliche Ball- und Laufspiele dürfen nur innerhalb der Plätze stattfinden. Bei Verstößen kann es zum Verweis aus der Halle kommen. 

14. Die Heizungs- und Beleuchtungsanlagen dürfen nur nach Einweisung durch das Personal der Sportmeile Bonn e.K bedient werden. 

15. Unnötiges Lärmen und Toben ist zu vermeiden, ebenso Spiele, die Beschädigungen an der Halle und ihren Einrichtungsgegenständen verursachen könnten. 

16. Bei Tätlichkeiten gegen Spieler, Zuschauer, Personal oder Schiedsrichter oder bei groben Beleidigungen erfolgt ein sofortiger Verweis aus der Halle, einhergehend mit den damit rechtlich verbundenen Konsequenzen. 

17. Gerichtsstand. Bei Streitigkeiten gilt für beide Parteien vereinbarter Gerichtsstand Bonn. 

18. Salvatorische Klausel. Sollte eine oder mehrere vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so hat dieses auf den Bestand der anderen Bestimmungen keinen Enfluss. 

Bonn, den  01.09.2018

Sportmeile Bonn e.K.
Bonn-Buschdorf 
Otto-Hahn-Straße 96 
53117 Bonn